Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

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Jeff
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von Jeff »

Erstens kann der Verkäufer das Angebot nach Gebotseingang nicht mehr so einfach beenden
Kann er leider doch :roll: Ich hab mal auf ein Felt Taxi geboten und 5 min vor Auktionende hat der Verkäufer das
Angebot vorzeitig gestoppt +:( Und als ich ihn anschreibe was der Scheiß soll, schreibt der mir noch dreist zurück,
dass ich doch verstehen müsse, dass der Preis zu dem Zeitpunkt viel zu niedrig gewesen ist für sein tolles Fahrrad.
Hat aber selbst ab 1€ eingestellt und damit auch noch rumgeprotzt.
Hab den Schriftverkehr dann mit einer Beschwerde an Ebay geleitet, passiert ist dem Betrüger aber anscheinend
nix.
Also kann man leider doch ohne Probleme seine Auktion vorzeitig beenden ohne sichtbare Folgen +:(
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Eisbär
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von Eisbär »

CaseyWells hat geschrieben:Ist doch vollkommen Latte, wann du in diesem Sinne den Preis hochtreibst! Vorher oder kurz vor Schluss!
Das gilt nur, wenn der andere auch einen Bietagenten einsetzt. Es gibt aber genug Auktionen, da gehen Anfänger immer wieder manuell drüber, und die bremst Du damit aus, weil keine Zeit mehr zum drübergehen da ist. Ist doch gar nicht so schwer, oder? :mrgreen:
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CaseyWells
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von CaseyWells »

Neeee.... du verstehst es nicht. :wink: Ist halt zocken... egal zu welcher Zeit! Auch nicht schwer oder? ??,+ So... BTT?
Eine Leidenschaft, die Leiden schafft... 6 Jahre Kirmesräder!
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creep
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von creep »

Genau das gleiche wie dem Jeff ist mir nähmlich auch schonmal passiert ! +:(

Gruss Christian -::,

Aber BTT !
Wax em´ Down
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molly76
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von molly76 »

Jeff hat geschrieben:
Erstens kann der Verkäufer das Angebot nach Gebotseingang nicht mehr so einfach beenden
Kann er leider doch :roll: Ich hab mal auf ein Felt Taxi geboten und 5 min vor Auktionende hat der Verkäufer das
Angebot vorzeitig gestoppt +:( Und als ich ihn anschreibe was der Scheiß soll, schreibt der mir noch dreist zurück,
dass ich doch verstehen müsse, dass der Preis zu dem Zeitpunkt viel zu niedrig gewesen ist für sein tolles Fahrrad.
Hat aber selbst ab 1€ eingestellt und damit auch noch rumgeprotzt.
Hab den Schriftverkehr dann mit einer Beschwerde an Ebay geleitet, passiert ist dem Betrüger aber anscheinend
nix.
Also kann man leider doch ohne Probleme seine Auktion vorzeitig beenden ohne sichtbare Folgen +:(

joa das ist aber die woche aber schon öfter aufgetreten
ein velor strech kollega hat es auch gemacht und ne halbestd spädda war er wieder on mit der nummer. der steht gerade aktuell drinne

hmmmmm ich werde mal heude im laufe des tages die miesmuscheln hier reinsetzen als ebay angsthasen.oda so +?., +?., +?., +?., +?.,
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Rollie Free
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von Rollie Free »

Jeff hat geschrieben:
Erstens kann der Verkäufer das Angebot nach Gebotseingang nicht mehr so einfach beenden
Kann er leider doch :roll: Ich hab mal auf ein Felt Taxi geboten und 5 min vor Auktionende hat der Verkäufer das
Angebot vorzeitig gestoppt +:( Und als ich ihn anschreibe was der Scheiß soll, schreibt der mir noch dreist zurück,
dass ich doch verstehen müsse, dass der Preis zu dem Zeitpunkt viel zu niedrig gewesen ist für sein tolles Fahrrad.
Hat aber selbst ab 1€ eingestellt und damit auch noch rumgeprotzt.
Hab den Schriftverkehr dann mit einer Beschwerde an Ebay geleitet, passiert ist dem Betrüger aber anscheinend
nix.
Also kann man leider doch ohne Probleme seine Auktion vorzeitig beenden ohne sichtbare Folgen +:(
Da hast Du offenbar etwas falsch gemacht. Creep und Molly anscheinend auch.
Auch ich kenne solche Stories am eigenen Leib - habe mich aber noch nie über denn Tisch ziehen lassen.
Wo ist also der Unterschied?

Ich habe letzte Woche sehr günstig etwas auf Ebay ersteigert. Der Auktionspreis lag ungefähr bei 1/3 des üblichen Ebay-Preises für den Artikel und ungefähr bei 1/5 bis 1/6 des marktüblichen Neupreises. Habe Jucheissa geschrien, als ich den Zuschlag dafür bekam.

Dann bekam ich vom Verkäufer eine Mail, dass der Artikel beim Umzug leider verschwunden sei und deswegen nicht ausgehändigt werden kann. Bla, bla, sorry, tschuldigng, das war's und ich müsse natürlich auch nix zahlen.
Ja, nee, ist klar. Eine Stunde nachdem ich den Artikel zu einem Spottpreis ergattert hatte.

Nun - der Verkäufer hat offenbar nicht mit meiner Reaktion gerechnet:
Ich bin zwar ein netter und freundllicher - aber ich kenne meine Rechte.
Ich habe dem Verkäufer exakt zwei Mails geschrieben - mit einem ausgesuchten Paragraphen, zwei HGB und BGB Zitaten, einem BGH-Urteil und in einem >sehr< bestimmten Ton.

5 Tage später hatte ich etwas mehr als den doppelten Autionsbetrag als Schadensersatz von ihm auf meinem Konto.
Wieso das?

Hintergrund: es gibt ein Ebay-Grundsatzurteil, nennt sich "Rübenroder-Urteil", musste mal nach googlen:
ein Landwirt hat eine Rüben-Erntemaschine auf Ebay ab 1,- versteigert. Da so eine Maschine richtig was Wert ist, hatte er auch einen Sofort-Kauf-Preis von 60.000 EUR optional angeboten. Als niemand die Sofort-Kauf-Option nutzte und das höchste Gebot bei 51,- EUR den Zuschlag bekam, hat er die Maschine dem Käufer nicht ausgehändigt wegen "zu billich" und behauptet, die Maschine anderweitig verkauft zu haben.
Da hatte sich der schlaue Bauer allerdings geschnitten:
Er ist in zwei Instanzen auf Schadensersatzahlung in Höhe von 59.949,- EUR an den Käufer verurteilt worden.
Zuzüglich Verzugszins. POW!

Fazit:
bei einer Versteigerung ist ein rechtsverbindlicher, zweiseitiger Vertrag zustandegekommen.
Derjenige dessen Gebot den Zuschlag erhält ist EIGENTÜMER an der Sache. Das muss man den Verkäufern notfalls sehr bestimmt und deutlich sagen. Der Verkäufer kann nicht weiter über die Sache verfügen.

Als Käufer hat man das Recht an der Verschaffung des Eigentums an der Sache. Wird das vom Verkäufer nicht zugestanden, kann man Schadenersatz verlangen, um sich eine >im Wert vergleichbare< Sache zu kaufen.
Wichtig: Wert ist dabei NICHT der erzielte Ebay-Preis sondern der >üblicherweise< zu zahlende Marktpreis.
Sieht der Verkäufer das nicht ein: Anzeige wegen Unterschlagung und Betrug.

Das kann man in sehr wenigen Sätzen sehr klar formulieren. Sträubt der Verkäufer sich weiterhin, bekommt man über "Kontaktdaten Verkäufer anfordern" den Real-Name und die Adresse des Verkäufers von Ebay offen dargelegt.
Dann kann man auch mal die Polizei vorbeischicken, um sein Eigentum sicherzustellen.
Das wirkt. Garantiert.

Oder führt eben zu Schadensersatz. Wie bei mir. Da war der Artikel tatsächlich verschwunden.
Tut mir menschlich zwar leid - aber ich habe mir den Verlust MEINES Eigentums dann eben bezahlen lassen, um einen vergleichbaren Ersatz kaufen zu können.

Der Schadensersatz errechnet sich wie folgt:
Sofort-Kauf-Preis oder üblicher Duschschnitttspersi des Artikels abzüglich des Gebotspreises.

Rechenbeispiel:
Kustom Kruiser für 89,- EUR ersteigert, Verkäufer rückt ihn nicht raus.
Sofortkauff-Preis liegt bei 449,- EUR bei Ebay.
Schadensersatz ist also 449 minus 89 ist gleich:
360,- EUR, die Ihr erfolgreich einklagen könnt.

So - und nun viel Glück bei euren nächsten "geplatzten" Ebay-Aktionen.
Mir hat meine lletzte sehr viel Freude bereitet... :wink:

hang loose, stay cool
Rolie Free
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fahrrad_pimp
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von fahrrad_pimp »

HAHA! Marc du bist so geiL!!!
*5*
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creep
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von creep »

Uff :-P ... auf das mehr Auktionen in nächster Zeit platzen .;.

Gruss Christian -::,
Wax em´ Down
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BATM0bile
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von BATM0bile »

Endgeil!!!
Die Aussage ist doch mal wertvoll.

Ich hab in den letzten Wochen 1 Artikel beobachtet, der erfolgreich versteigert wurde.
Eine Woche später stand der Cruiser wieder drin.
Da hab ich nachgefragt warum denn das Radl schon wieder da is, wo es doch vor wenigen Tagen erst verkauft wurde.
Als Antwort kam, dass der schöne Lowrider nicht abgeholt wurde.
Kaum zu glauben.
Es handelt sich um das Teil, dass ich einige Spalten weiter oben indirekt angesprochen habe.
Beim 2. Versuch hat es dann mehr eingebracht - fast so viel wie neu!
1. Versuch 189 Euro!
2. Versuch 251 Euro.
Beide Links hab ich noch. Natürlich kann es sein, dass das Rad nicht abgeholt wurde. Möglich ist doch alles.

MfG
Die Fahrbahn ist ein graues Band,
weisse Streifen,
grüner Rand.
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Jeff
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von Jeff »

hey Rollie, sehr geile Info! -::- Das hat mal Hand und Fuß, hätte aber in meinem Fall auch nicht geholfen.
Ich hatte damals auf das Felt Taxi geboten, dann hat ein anderer mich überboten. Das Gebot stand auf
ca. 180€ und ich habe die letzten paar Min. im 10 Sek.-Takt aktuallisiert um im letzten Moment mein Gebot
von 270€ zu setzen. Plötzlich, 5 Min. vor Auktionsende aktuallisiere ich und da steht "Das Angebot wurde
vom Verkäufer vorzeitig beendet"
Gewinner war der derzeit Höchstbietende. Da das in meinen Augen gar keinen Sinn machte, weil er ja den
Artikel auf jeden Fall an den Höchstbietenden abgeben müsste, hab ich mir die Profile des Käufers und
Verkäufers etwas genauer angesehen und siehe da, beide wohnten nur 15Km auseinander, hatten beide
einen türkischen Nachnamen und hatten laut ihrer Bewertungen schon des öfteren gegeseitig Dinge ersteigert.

Wie gesagt, ich habe den ganzen Vorfall an Ebay weitergeleitet, aber die haben nur so ne Standardmail zurück-
geschickt "vielen Dank für ihren Hinweis....bla bla bla....:"
Passiert ist anscheinend nix, der Verkäufer dürfte weiter versteigern und die offensichtlich gegenseitig gefakten
Bewertungen wurden auch nicht entfernt.
Auf meine Frage welchen Sinn es macht, dass ein Verkäufer überhaupt die Möglichkeit hat, 5 min. vor
Auktionsende sein Angebot vorzeitig zu beenden, bekam ich keine Erklärung von Ebay :roll:

Aber ich hab mich ja schonmal ausgiebig über Ebay ausgelassen, ist halt nur noch aufgeweichte Plattform
die hauptsächlich von Powersellern regiert wird und in meinen Augen mit "Auktion" nicht mehr viel zu tun hat +:(
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der T
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von der T »

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0312633485

Falls das Ganze günstig bleibt hätte ich eventuell Interesse !
Wenn noch einer mitbieten will, dann kan er sich ja bei mir melden, damit das Gebot nicht unnötig hochgetrieben wird :wink:
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moddermankenkalk
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von moddermankenkalk »

auch kein schlechter aufbau von einem velor

http://cgi.ebay.de/Custom-Lowrider-Bike ... 240%3A1318
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molly76
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Re: Der Super-Angebote bei-eBay-oder-woanders-Thread

Beitrag von molly76 »

Rollie Free hat geschrieben:
Jeff hat geschrieben:
Erstens kann der Verkäufer das Angebot nach Gebotseingang nicht mehr so einfach beenden
Kann er leider doch :roll: Ich hab mal auf ein Felt Taxi geboten und 5 min vor Auktionende hat der Verkäufer das
Angebot vorzeitig gestoppt +:( Und als ich ihn anschreibe was der Scheiß soll, schreibt der mir noch dreist zurück,
dass ich doch verstehen müsse, dass der Preis zu dem Zeitpunkt viel zu niedrig gewesen ist für sein tolles Fahrrad.
Hat aber selbst ab 1€ eingestellt und damit auch noch rumgeprotzt.
Hab den Schriftverkehr dann mit einer Beschwerde an Ebay geleitet, passiert ist dem Betrüger aber anscheinend
nix.
Also kann man leider doch ohne Probleme seine Auktion vorzeitig beenden ohne sichtbare Folgen +:(

Da hast Du offenbar etwas falsch gemacht. Creep und Molly anscheinend auch.
Auch ich kenne solche Stories am eigenen Leib - habe mich aber noch nie über denn Tisch ziehen lassen.
Wo ist also der Unterschied?

Ich habe letzte Woche sehr günstig etwas auf Ebay ersteigert. Der Auktionspreis lag ungefähr bei 1/3 des üblichen Ebay-Preises für den Artikel und ungefähr bei 1/5 bis 1/6 des marktüblichen Neupreises. Habe Jucheissa geschrien, als ich den Zuschlag dafür bekam.

Dann bekam ich vom Verkäufer eine Mail, dass der Artikel beim Umzug leider verschwunden sei und deswegen nicht ausgehändigt werden kann. Bla, bla, sorry, tschuldigng, das war's und ich müsse natürlich auch nix zahlen.
Ja, nee, ist klar. Eine Stunde nachdem ich den Artikel zu einem Spottpreis ergattert hatte.

Nun - der Verkäufer hat offenbar nicht mit meiner Reaktion gerechnet:
Ich bin zwar ein netter und freundllicher - aber ich kenne meine Rechte.
Ich habe dem Verkäufer exakt zwei Mails geschrieben - mit einem ausgesuchten Paragraphen, zwei HGB und BGB Zitaten, einem BGH-Urteil und in einem >sehr< bestimmten Ton.

5 Tage später hatte ich etwas mehr als den doppelten Autionsbetrag als Schadensersatz von ihm auf meinem Konto.
Wieso das?

Hintergrund: es gibt ein Ebay-Grundsatzurteil, nennt sich "Rübenroder-Urteil", musste mal nach googlen:
ein Landwirt hat eine Rüben-Erntemaschine auf Ebay ab 1,- versteigert. Da so eine Maschine richtig was Wert ist, hatte er auch einen Sofort-Kauf-Preis von 60.000 EUR optional angeboten. Als niemand die Sofort-Kauf-Option nutzte und das höchste Gebot bei 51,- EUR den Zuschlag bekam, hat er die Maschine dem Käufer nicht ausgehändigt wegen "zu billich" und behauptet, die Maschine anderweitig verkauft zu haben.
Da hatte sich der schlaue Bauer allerdings geschnitten:
Er ist in zwei Instanzen auf Schadensersatzahlung in Höhe von 59.949,- EUR an den Käufer verurteilt worden.
Zuzüglich Verzugszins. POW!

Fazit:
bei einer Versteigerung ist ein rechtsverbindlicher, zweiseitiger Vertrag zustandegekommen.
Derjenige dessen Gebot den Zuschlag erhält ist EIGENTÜMER an der Sache. Das muss man den Verkäufern notfalls sehr bestimmt und deutlich sagen. Der Verkäufer kann nicht weiter über die Sache verfügen.

Als Käufer hat man das Recht an der Verschaffung des Eigentums an der Sache. Wird das vom Verkäufer nicht zugestanden, kann man Schadenersatz verlangen, um sich eine >im Wert vergleichbare< Sache zu kaufen.
Wichtig: Wert ist dabei NICHT der erzielte Ebay-Preis sondern der >üblicherweise< zu zahlende Marktpreis.
Sieht der Verkäufer das nicht ein: Anzeige wegen Unterschlagung und Betrug.

Das kann man in sehr wenigen Sätzen sehr klar formulieren. Sträubt der Verkäufer sich weiterhin, bekommt man über "Kontaktdaten Verkäufer anfordern" den Real-Name und die Adresse des Verkäufers von Ebay offen dargelegt.
Dann kann man auch mal die Polizei vorbeischicken, um sein Eigentum sicherzustellen.
Das wirkt. Garantiert.

Oder führt eben zu Schadensersatz. Wie bei mir. Da war der Artikel tatsächlich verschwunden.
Tut mir menschlich zwar leid - aber ich habe mir den Verlust MEINES Eigentums dann eben bezahlen lassen, um einen vergleichbaren Ersatz kaufen zu können.

Der Schadensersatz errechnet sich wie folgt:
Sofort-Kauf-Preis oder üblicher Duschschnitttspersi des Artikels abzüglich des Gebotspreises.

Rechenbeispiel:
Kustom Kruiser für 89,- EUR ersteigert, Verkäufer rückt ihn nicht raus.
Sofortkauff-Preis liegt bei 449,- EUR bei Ebay.
Schadensersatz ist also 449 minus 89 ist gleich:
360,- EUR, die Ihr erfolgreich einklagen könnt.

So - und nun viel Glück bei euren nächsten "geplatzten" Ebay-Aktionen.
Mir hat meine lletzte sehr viel Freude bereitet... :wink:

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ich komme bei problemen auf dich zurück bei netten problemchen
aber wie der jeff sagte das mit dem vorzeitig rausnehmen da haste echt etwas probleme und kannst dich drüber ärgern.
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