Jeff hat geschrieben:Erstens kann der Verkäufer das Angebot nach Gebotseingang nicht mehr so einfach beenden
Kann er leider doch
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich hab mal auf ein Felt Taxi geboten und 5 min vor Auktionende hat der Verkäufer das
Angebot vorzeitig gestoppt
![wuetend +:(](./images/smilies/wuetend.gif)
Und als ich ihn anschreibe was der Scheiß soll, schreibt der mir noch dreist zurück,
dass ich doch verstehen müsse, dass der Preis zu dem Zeitpunkt viel zu niedrig gewesen ist für sein tolles Fahrrad.
Hat aber selbst ab 1€ eingestellt und damit auch noch rumgeprotzt.
Hab den Schriftverkehr dann mit einer Beschwerde an Ebay geleitet, passiert ist dem Betrüger aber anscheinend
nix.
Also kann man leider doch ohne Probleme seine Auktion vorzeitig beenden ohne sichtbare Folgen
![wuetend +:(](./images/smilies/wuetend.gif)
Da hast Du offenbar etwas falsch gemacht. Creep und Molly anscheinend auch.
Auch ich kenne solche Stories am eigenen Leib - habe mich aber noch nie über denn Tisch ziehen lassen.
Wo ist also der Unterschied?
Ich habe letzte Woche sehr günstig etwas auf Ebay ersteigert. Der Auktionspreis lag ungefähr bei 1/3 des üblichen Ebay-Preises für den Artikel und ungefähr bei 1/5 bis 1/6 des marktüblichen Neupreises. Habe Jucheissa geschrien, als ich den Zuschlag dafür bekam.
Dann bekam ich vom Verkäufer eine Mail, dass der Artikel beim Umzug leider verschwunden sei und deswegen nicht ausgehändigt werden kann. Bla, bla, sorry, tschuldigng, das war's und ich müsse natürlich auch nix zahlen.
Ja, nee, ist klar. Eine Stunde nachdem ich den Artikel zu einem Spottpreis ergattert hatte.
Nun - der Verkäufer hat offenbar nicht mit meiner Reaktion gerechnet:
Ich bin zwar ein netter und freundllicher - aber ich kenne meine Rechte.
Ich habe dem Verkäufer exakt zwei Mails geschrieben - mit einem ausgesuchten Paragraphen, zwei HGB und BGB Zitaten, einem BGH-Urteil und in einem >sehr< bestimmten Ton.
5 Tage später hatte ich etwas mehr als den doppelten Autionsbetrag als Schadensersatz von ihm auf meinem Konto.
Wieso das?
Hintergrund: es gibt ein Ebay-Grundsatzurteil, nennt sich "Rübenroder-Urteil", musste mal nach googlen:
ein Landwirt hat eine Rüben-Erntemaschine auf Ebay ab 1,- versteigert. Da so eine Maschine richtig was Wert ist, hatte er auch einen Sofort-Kauf-Preis von 60.000 EUR optional angeboten. Als niemand die Sofort-Kauf-Option nutzte und das höchste Gebot bei 51,- EUR den Zuschlag bekam, hat er die Maschine dem Käufer nicht ausgehändigt wegen "zu billich" und behauptet, die Maschine anderweitig verkauft zu haben.
Da hatte sich der schlaue Bauer allerdings geschnitten:
Er ist in zwei Instanzen auf Schadensersatzahlung in Höhe von 59.949,- EUR an den Käufer verurteilt worden.
Zuzüglich Verzugszins. POW!
Fazit:
bei einer Versteigerung ist ein rechtsverbindlicher, zweiseitiger Vertrag zustandegekommen.
Derjenige dessen Gebot den Zuschlag erhält ist EIGENTÜMER an der Sache. Das muss man den Verkäufern notfalls sehr bestimmt und deutlich sagen. Der Verkäufer kann nicht weiter über die Sache verfügen.
Als Käufer hat man das Recht an der Verschaffung des Eigentums an der Sache. Wird das vom Verkäufer nicht zugestanden, kann man Schadenersatz verlangen, um sich eine >im Wert vergleichbare< Sache zu kaufen.
Wichtig: Wert ist dabei NICHT der erzielte Ebay-Preis sondern der >üblicherweise< zu zahlende Marktpreis.
Sieht der Verkäufer das nicht ein: Anzeige wegen Unterschlagung und Betrug.
Das kann man in sehr wenigen Sätzen sehr klar formulieren. Sträubt der Verkäufer sich weiterhin, bekommt man über "Kontaktdaten Verkäufer anfordern" den Real-Name und die Adresse des Verkäufers von Ebay offen dargelegt.
Dann kann man auch mal die Polizei vorbeischicken, um sein Eigentum sicherzustellen.
Das wirkt. Garantiert.
Oder führt eben zu Schadensersatz. Wie bei mir. Da war der Artikel tatsächlich verschwunden.
Tut mir menschlich zwar leid - aber ich habe mir den Verlust MEINES Eigentums dann eben bezahlen lassen, um einen vergleichbaren Ersatz kaufen zu können.
Der Schadensersatz errechnet sich wie folgt:
Sofort-Kauf-Preis oder üblicher Duschschnitttspersi des Artikels abzüglich des Gebotspreises.
Rechenbeispiel:
Kustom Kruiser für 89,- EUR ersteigert, Verkäufer rückt ihn nicht raus.
Sofortkauff-Preis liegt bei 449,- EUR bei Ebay.
Schadensersatz ist also 449 minus 89 ist gleich:
360,- EUR, die Ihr erfolgreich einklagen könnt.
So - und nun viel Glück bei euren nächsten "geplatzten" Ebay-Aktionen.
Mir hat meine lletzte sehr viel Freude bereitet...
hang loose, stay cool
Rolie Free