fahrad4 hat geschrieben:War da ne Mail vom Verkäufer: Sorry, er könnte mir den Artikel nicht schicken, seine Frau hätte ihn aus Versehen im Wertstoff versenkt!
Leute, machts euch doch nicht so schwer, egal ab der Verkäufer hinterher schreibt: "sorry, Artikel
ist leider kaputt gegangen" oder "Artikel wurde zufallig geklaut" bla bla bla.
Ihr Müsst dem Verkäufer unmissverständlich klar machen, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag
zustade gekommen ist, der bei Nichterfüllung Konsequenzen nach sich zieht! Auch hier erstmal
die Funktion "nicht erhaltenen Artikel an Ebay melden" nutzen.
Der Verkäufer ist in so einem Fall verpflichtet Ersatz zu besorgen und wenn er das nicht kann
oder will, könnt ihr sogar Schadensersatz in Anspruch nehmen (sofern sich der Aufwand für
euch lohnt).
Dazu gibt es ein Grundsatzurteil. Angenommen man ersteigert etwas mit einem tatsächlichen Wert
von 100€ für 1€ und der Verkäufer gibt fadenscheinige Gründe an, dass er die Ware nicht liefern
kann. In diesem Falle muss der Verkäufer (wenn man es denn richtig drauf ankommen lässt) den
Differenzbetrag zwischen tatsächlichem Wert und Auktionspreis erstatten. Also 99€ - 1€ = 98€
Wie gesagt, da gibt es ein Grundsatzurteil zu, wo jemand mal einen nagelneuen Mähdrescher
zum Schnäppchenpreis ersteigert hat, und der Verkäufer deswegen nicht liefern wollte.
Wert war glaub ich ca 300.000€ und versteigert wurde es für 30 oder 40.000. Der Käufer
hat die Differenz zugesprochen bekommen.
Also in so einem Fall am besten den Verkäufer unmissverständlich auf seine Lieferungspflicht
hinweisen!
Stellt er sich immer noch quer, dann wie gesagt "nicht erhaltenen Artikel an Ebay melden"