Dann aber nur dann und nicht generell. Und unter Berücksichtigung der StVO, nämlich äußerst rechts und nicht nebeneinander. Solange man an dem Radler vorbeikommt ist das kein Problem.Townie hat geschrieben:Eben nicht. Die Nutzungspflicht besteht nur so lange, wie der Radweg zumutbar ist. Und dann habe ich die Wahl, auf der Straße zu fahren (die Straße ist für alle Fahrzeuge da, egal ob Mofa oder Porsche) oder auf dem Fußweg zu schieben. Letzteres kommt in Frage, wenn 100-200 m weiter der Radweg wieder OK ist und die Straße gefährlich ist. Aber wenn ich noch 5 km vor mir habe und zur Arbeit muss, dann eben auf der Straße fahrend. Ob jetzt Radfahrer oder Mofa macht für den Autofahrer auch keinen Unterschied.Papa hat geschrieben: Wenn's auf'm Fahrradweg zu glatt ist und keine NutzungsPFLICHT besteht, dann ok. Ansonsten muss man halt auf dem Fußweg schieben.
Die unendliche Geschichte...
Re: Die unendliche Geschichte...
who | grep -i blonde | date; cd ~; unzip; touch; strip; finger; mount; gasp; yes; uptime; umount; sleep; shutdown -r now
- Besengte Sau
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Re: Die unendliche Geschichte...
Naja...äusserst rechts.
dann isman wieder das Abschussziel der einfach blinden Autofahrer, und wird notfalls nebenraus indie Wiese...bzw. Schneehaufen gedrängt...1.50 zum Fahrbahnrand solltens eigentlich an Abstand sein....?
Aber solche Thread kommen doch bald jedes Jahr in jedem Fahrradforum rum......
http://www.radforum.de/uberzeugungsvers ... 90127.html
dann isman wieder das Abschussziel der einfach blinden Autofahrer, und wird notfalls nebenraus indie Wiese...bzw. Schneehaufen gedrängt...1.50 zum Fahrbahnrand solltens eigentlich an Abstand sein....?
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Schwerter bringen Land, welches man mit Pflugscharen bearbeiten kann.