Dynamopflicht

Hier findest Du allgemeine Dinge zum Thema "Cruiser"
der T
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Re: AW: Dynamopflicht

Beitrag von der T »

Heißt in jedem Fall, dass die Lampen Tag und Nacht am Rad sein müssen - selbst wenn es so ausgelegt wird, dass Stecklampen zählen..
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"Das sind die Jungs, die aus so Rädern diese Megabikes bauen.."
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IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Warten wir doch erstmal ab was da noch genau beschossen wird oder ob wir auf dauer auch wieder Kerzen und Carbidlampen fahren dürfen :) Meine Abendrunde gestern mit 4,5V Blockbatterie und 4LED's in 30er Jahre Scheinwerfer hat genug Licht gemacht das ich sehe und gesehen werde. Bei 6V bräuchte ich wieder nen Vorwiederstand in der Lichtanlage .,.+
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Michael0815
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Michael0815 »

Mal abgesehen von dem Unsinn mit der Nennspannung ...
Es hätte mich auch nicht gewundert, wenn gleichzeitig mit dem Erlauben von Batterielampen die Dynamobetriebenen Lampen verboten worden wären - mit genau der Begründung, die die Batterie/Akku-Verfechter gegen die Dynamolampen vorgebracht hatten: zu dunkel, leuchten nicht im Stehen, etc.

Also Vorschlag an unsere Kasperköpfe: wer jetzt mit einem Dynamo erwischt wird, muss 20€ Strafe zahlen. :mrgreen:

Keine LEDs?
;;.
Also nur Glühbirnen? Aber sind die nicht verboten? ;;. ;;. ;;. Muss ich mir jetzt vorne und hinten ´ne Energiesparlampe reindrehen?
-.:
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cowboy-oli
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von cowboy-oli »

Michael0815 hat geschrieben:Also nur Glühbirnen? Aber sind die nicht verboten? ;;. ;;. ;;. Muss ich mir jetzt vorne und hinten ´ne Energiesparlampe reindrehen?
-.:
Ich stell mir das grad mal bildlich vor wie es wohl aussehen würde eine Energiesparlampe in einem "Monster-Scheinwerfergehäuse" an die Bikefront zu schrauben... :)
Gruß cowboy-oli Bild

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DarkHamster
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von DarkHamster »

Wieso "einfach", wenns auch kompliziert geht ...

Ist ja echt zum kotzen mit diesen ganzen kleinen Beschränkungen.
Bei uns hier sind die Polizisten eigentlich bis jetzt ziemlich cool drauf.
Solange es leuchtet, undzwar vernünftig, sagen die da auch nichts.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass bei ner Überprüfung erstmal der Multimeter ausgepackt wird +-.

Der Gedanke mit der Energiesparbirne ist aber echt zum schießen :)
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Michael0815
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Michael0815 »

DarkHamster hat geschrieben:
Der Gedanke mit der Energiesparbirne
Hält aber auch nur solange, bis sie feststellen, dass das Zeug ja voll ist mit Quecksilber. Dann gibs wieder Strafen wegen dem Fahren mit Energiesparlampen ... und dann ... ja dann kommse auf LEDs ...
.:.,
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Karsten
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Karsten »

Das ganze ist meiner Meinung nach noch sehr verbesserungswürdig! Warten wir mal ab was die Zukunft bringen wird ;;.
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DonMcRon
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von DonMcRon »

Mahlzeit :-)

Ich wundere mich etwas, wie angagiert hier über dieses Thema diskutiert wird.
Was gehen mich diese Sesselfurzer und Paragraphenreiter an,
die zu glauben wissen was gut für das Volke sei.
Drauf geschissen auf deren Meinung und Vorstellungen von diesen Theoretikern.

Zu meiner Meinung: Licht is Pflicht. ... vor allem um gesehen zu werden.
Aber was ich an mein Bike rantüdele is mein Ding!
Was soll der Quatsch mit 6V Vorschrift ?
Interessiert mich nicht !

Bin schon oft genug von Cops kontrolliert worden.
Die waren schon begeistert, wenn ich meine Leuchten nur aus dem Rucksack gekramt hatte.

Also, spart euch doch eure Sorgen und gedanken an solche Leutz,
die eine Dynamopflicht bis ins 21te Jahrhundert mit sich rumschleppen,
und keine Sau interessierts....

Habe fertig .;.
Nur ein Idiot, spart bis zum Tod !
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Don Bastiano
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Don Bastiano »

Naja, ganz so abwegig ist die Diskussion schon nicht.

Deine Grundhaltung teile ich durchaus (Licht an, auf die Bürokraten geschissen).
Ich selbst fahre am Cruiser mit ner 12V-Eigenbau-Beleuchtung, was sich bewährt hat, aber ebenfalls keiner Vorschrift entspricht.

Es kann ja nicht schaden, sich je nach Möglichkeiten auch mal stark zu machen gegen die verstaubte Obrigkeit. Es ist nämlich zeitweise auch recht ärgerlich, wenn die Tellermützen grad nen schlechten Kaffee hatten und dann mal ne ganz bürokratisch einwandfrei sinnlose Kontrolle machen (das passiert schon mal rudelweise). Dann jibs so ne lustige Mängelkarte und die Aufforderung, das Gefährt bis zum Termin in vorschriftsmäßigem Zustand vorzuführen. Das ist diversen Freunden von mir schon passiert, mir zum Glück nicht.
Da kann man sich natürlich auch querstellen und zumindest zivilen Ungehorsam praktizieren. Es ist halt einfach nur Ärger, den man nicht hätte, wären die Vorschriften mal wirklichkeitsorientiert. Das ist für sehr viele Leute schon interessant, bei denen tatsächlich immer nur das Licht bemängelt wird.

Eins ist natürlich Fakt:
Der bislang praktizierte Ungehorsam (weit verbreitetes Benutzen vorschriftswidriger Beleuchtung) hat das alte Gesetz im täglichen Leben weitgehend in der Schublade verschwinden lassen (etwa so wie einige lustige Ami-Gesetze, von denen man mal gehört hat). Kein Schwein kümmert sich drum, und für die Exekutive ist nur noch von Belang, ob man dem allgemeinen Sinn dieses Gesetzes folgt.

Jeder sollte selbst weit genug denken können, um zu erkennen, wann Licht notwendig ist. Wir haben halt leider keine richtige Lobby, um sinnvolle Interessen weit genug bringen zu können. Dieser ADFC-Schnarchverein gibt auch keinen Anlass zur Hoffnung.

Aber es ist nun mal ein Thema, was uns Radfahrer betrifft, daher ist die Diskussion darüber automatisch da, auch wenn sie nur unseren allgemeinen Konsens hervorbringt, dass wir uns einen Dreck um sinnfreie Gesetze scheren. Tut doch der Seele gut, wenn man weiß, die anderen machens genauso.
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Michael0815
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Michael0815 »

Don Bastiano hat geschrieben: .........ber es ist nun mal ein Thema, was uns Radfahrer betrifft, daher ist die Diskussion darüber automatisch da, auch wenn sie nur unseren allgemeinen Konsens hervorbringt, dass wir uns einen Dreck um sinnfreie Gesetze scheren. Tut doch der Seele gut, wenn man weiß, die anderen machens genauso.
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Ron_Devous
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Ron_Devous »

Zum Thema Stilllegung und Zwangsvorführung: diese Anordnung ist bei Fahrrädern definitiv rechtswidrig!!
Ebenso können Fahrräder nicht beschlagnahmt werden, solange keine Gefahr für das Allgemeinwohl davon ausgeht!!
Das dürfte für ein Fahrrad schwieriger zu erklären sein (was ggf. die Maßnahme erst im Nachhinein rechtswidrig macht, aber man sollte die Rechtslage kennen)!!!

Zwangsvorführungen und Stilllegungen dürfen nur für zulassungspflichtige oder kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge angeordnet werden.

Alles was die Exekutiven dürfen, ist die Weiterfahrt und die weitere Benutzung zu untersagen.

Aber Zwangsvorführungen mit Androhung von Beschlagnahme und Stilllegung sind auf Fahrräder bezogen eine rechtswidrige Behördenschikane.
Vielleicht sollte man, wenn ein Beamter darauf besteht, seine Ansage mit Schmunzeln zur Kenntnis nehmen und nicht mit Besserwisserei prahlen. Immer Deeskalieren, die Beamten können das ja nicht so gut. Und nach Möglichkeit läßt man sich in nächster Zeit nicht nochmal von den gleichen Pupsern mit demselben Rad erwischen. :mrgreen:

Hier der Gesetzestext:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 2

Zulassungsverfahren

§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

(1) Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein nicht zulassungspflichtiges, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und gegebenenfalls der Anhängerverzeichnisse, bei nicht zulassungs- aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, unter Vorlage des Nachweises über die Zuteilung des Kennzeichens oder die Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls auf den Anhängerverzeichnissen und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.

(2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Eine Wiederzulassung kann abgelehnt werden, wenn die vorgelegte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit einem Aufdruck "Verwertungsnachweis lag vor" versehen ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich durch Abschneiden der unteren linken Ecke entwertet wurde. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
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IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Das Vorführen mit einer Funktionierenden Brems oder Lichtanlage wird ja als Alternative zur Strafe gemacht weil wenn das Geld für die Strafe draufgeht, wovon soll man es dann Reparieren lassen können. Sogesehen ist es ein Kompromisvorschlag, den ich durchaus Sinnvoll finde.
MFG dat IPimpYourFahrrad euer Dave!
Don Bastiano
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Don Bastiano »

IPimpYourFahrrad hat geschrieben:Das Vorführen mit einer Funktionierenden Brems oder Lichtanlage wird ja als Alternative zur Strafe gemacht weil wenn das Geld für die Strafe draufgeht, wovon soll man es dann Reparieren lassen können. Sogesehen ist es ein Kompromisvorschlag, den ich durchaus Sinnvoll finde.

Also bei meinen Freunden, denen das passiert ist, war auf jeden Fall das Bußgeld zu zahlen UND es wurde das Vorführen verlangt. Von daher habe ich das nie als Kompromisslösung verstanden.

Von der Rechtswidrigkeit dieser Zwangsvorführung war (und bin) ich immer überzeugt, eben weil es kein zulassungspflichtiges Fahrzeug ist, ebenso braucht man keinerlei Erlaubnis. Leider kenne ich keinen, der den Arsch in der Hose hatte, das Vorführen zu verweigern. In diversen Internet-Foren wird das auch nur theoretisch diskutiert, ohne dass es mal einer durchgezogen und ausreichend über den Werdegang berichtet hat.

Behördenschikanen nehmen manchmal schon seltsame Züge an (da gibts doch diesen studentischen Radler, dem wegen Trunkenheit aufm Rad für 15 Jahre das Radfahren untersagt wurde, außer er macht nen Idiotentest) - Wissen ist Macht.
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Makkkus
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Makkkus »

das hat zwar alles nichts mehr mit dynamopflicht zu tun, dennoch:
ein fahrrad ist nach StVO ein fahrzeug. auch wenn es nicht zulassungspflichtig ist.
als solches muß es deren anforderungen genügen sollte man es im geltungsbereich der StVO bewegen wollen.
tut es das nicht und der rennleitung fällt es auf kann ein mängelschein ausgestellt werden.
rechtswidrigkeiten sehe ich da nicht.
wenn das verhalten des fahrers eine akute gefährdung darstellt oder weitere handlungen mit höherer strafe zu erwarten ist (ermessen des beamten, denkbar wäre z.b. mit 30 brakeless durch die fußgängerzone o.ä.) ist auch eine sofortige sicherstellung mit weiterleitung an die staatsanwaltschaft denkbar und rechtens.

soweit die info eine befreundeten rennleiters.


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Horrido, Markus

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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Rennleitung ist gut. und das die berliner nach der Fixi debatte da etwas stärker durchgreifen kann ich verstehen. In Hannover fährt die Rennleitung auch Privat auch Fixi mit nur einer Felgenbremse.
Kannst der Rennleitung ja damit kommen "das du dann kein Geld hast die Reperatur zu zahlen". Natürlich macht der Ton dabei immer die Musik. Und Klar muss sich an die StVO gehalten werden und das Rad muss der StVZO entsprechen, auch wenn letzte grade aufgeweicht ist.
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