musst Du denn leider vorschießen.
Du kannst rein rechtlich auf die Erfüllung des geschlossenen Vertrages bestehen. Wenn es nicht
ganz doof läuft, halte ich die Chancen nach deiner Schilderung auch für relativ gut.
In anderen Fällen haben sich die Verkäufer auch nach rechtskräftigem Urteil geweigert die Ware
heraus zu geben. In diesen Fällen ist der Verkäufer Schadensersatzpflichtig, d.H. Du hast das
Bike beispielsweise für 10€ ersteigert, der Wert liegt aber bei 100€. Dann bekommst Du die
Differenz (90€) vom Verkäufer zugesprochen. Das hat den Hintergrund, dass der Käufer die
Möglichkeit erhalten soll, einen gleichwertigen Artikel als Schadenseratz zu bekommen.
Blöd läuft es dann nur, wenn Du Anwaltskosten investiert hast und vor Gericht recht bekommen
hast und der Verkäufer hat schon Schulden und zahlreiche Gläubiger, dann bleibst Du auf allem
sitzen, das ist leider die Gefahr.
In allen Fällen wo ich Ärger mit Ebay-Mitgliedern hatte, hat Ebay sich auch immer schön
rausgehalten, sei es bei Missbrauch meiner Artikel Fotos in anderen Auktionen oder
ebenfalls Weigerung der Herausgabe von Artikeln. Dafür haben die dann Standard-Mails
wo Sie dir sagen: "Ja, der verstößt zwar gegen unsere Regeln, aber Sie müssen sich
schon selbst nen teuren Anwalt nehmen um an ihr Recht zu kommen.
Seither verkaufe ich auch nichts mehr über Ebay, da man als privater Verkäufer auch
keinen wirklichen Support von Ebay erwarten kkann, aber die Verkaufsgebühren werden
gerne eingestrichen.
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Hoffe Du findest noch einen Weg das Ganze ohne Anwalt abzuwickeln, mittlerweile ist
Ebay alles andere als ein "Auktionshaus" mit reeller Möglichkeit etwas günstig zu ersteigern.
Da müsste Ebay meines Erachtens viel mehr den Auktions-Gedanken fördern und pflegen. Das
tatsächliche Geschäft wird dort aber nur noch mit Powersellern gemacht.